Freitag, 13. November 2009

Der spanische Arbeitsvertrag

Möglich sind sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge, wobei befristete Verträge nur unter den folgenden Umständen gestattet sind:


Situation
Dauer der Befristung
bestimmte Werk- oder Serviceleistungen
Bis Beendigung
besondere Umstände der Produktion
max. 6 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten
Vertretungsvertrag
solange der Vertretene beurlaubt ist
befristete Einfügung eines Arbeitslosen im öffenlichen Dienst
unbegrenzt


Grundsätzlich besteht hinsichtlich von Arbeitsverträgen Formfreiheit, jedoch können beide Seiten schriftlichen Abschluss verlangen. Unbefristete Arbeitsverträge können also mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, wobei in jedem Fall aus Beweisgründen ein schriftlicher Vertragsschluss anzuraten ist. Bei befristeten Arbeitsverträgen besteht die Besonderheit, dass sie – bei nur mündlicher Vereinbarung – als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten.