Montag, 16. November 2009

Spanisches Arbeitsrecht: Arbeitszeit

Die zu leistende Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Hierbei sind jedoch die gesetzlichen Höchstgrenzen zu beachten:
Zum einen ist die Arbeitszeit auf max. 40 Stunden pro Woche und max. 9 Stunden pro Tag festgelegt. Zum anderen besteht zwischen zwei Arbeitsschichten das Recht auf eine Mindestruhezeit von 12 Stunden. Abweichungen von diesen Höchstgrenzen sind durch Tarifverträge möglich.

Zu beachten ist, dass die maximale Wochenarbeitszeit als Mittelwert zu verstehen ist und daher die Möglichkeit einer saisonbedingten Verteilung der Arbeitszeit besteht. Das bedeutet, dass es durchaus sein kann, dass der Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum die maximale Wochenarbeitszeit überschreitet, dafür aber sonst weniger als 40 Stunden arbeiten muss.

Nachtarbeit (von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr früh) muss mit einem Aufschlag von mindestens 25 % bezahlt werden. Überstunden müssen mit 75 % mehr Lohn vergolten werden. Die Anzahl der Überstunden ist auf insgesamt 80 Stunden pro Jahr beschränkt und Freiwilligkeit muss garantiert sein.